Öffentliche Fördermittel


TIPS ZU ÖFFENTLICHEN FÖRDERUNGEN

Informationen zu staatlichen Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesboden Kreditanstalt. Desweiteren gibt es mit Unterstützung des Freistaates Bayern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen in verschiedenen Programmen.

Auf den Internetseiten des Bayerischen Innenministeriums (http://www.stmi.bayern.de/bauen/) finden Sie Informationen und die Möglichkeit, die aktuellen Ausgaben der jeweiligen Broschüren zu bestellen.
Das "Merkblatt über die Förderung des Baues und Erwerbs von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen in Bayern" kann auch herkömmlich bestellt werden unter folgender Adresse:

Bayerisches Staatsministerium des Innern
(Oberste Baubehörde)
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München

oder:
Postfach 22 00 36
80535 München


Das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (http://www.kfw.de) beinhaltet eine genaue Darstellung der möglichen Förderungen, Ihre Voraussetzungen und die Möglichkeit des Downloads interessanter Unterlagen.


Informationen über die Eigentumsförderung in Baden-Württemberg erhalten Sie von der

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Förderungsanstalt
Schloßplatz 10/12
76113 Karlsruhe

Telefon 0721-150-3210
Telefax  0721-150-1281


 

WIR ERLEDIGEN IHRE BEHÖRDENGÄNGE

Wenn man sich mit dem Gedanken trägt, zu bauen, merkt man schon nach kurzer Zeit, dass damit sehr viel mehr verbunden ist, als die Frage nach dem Standort und der Größe des Hauses. Von der Finanzierung und den damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Fragen angefangen über die Beachtung von vielfältigen behördlichen Vorschriften bis hin zu technischen Entscheidungen fühlt man sich plötzlich recht hilflos.

Wir wollen Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Schritte nach und nach zugehen. Wir sprechen mit Ihrer Hausbank, helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen, informieren Sie über Möglichkeiten und Unerlässliches.

Unsere Architekten erledigen für Sie sämtliche Behördengänge im bezug auf Baugenehmigungen und sorgen für die genaue Erfüllung und Einhaltung der Bauvorschriften.

Wir verfügen über spezielle Software, die Ihnen schnell, verständlich und völlig unverbindlich zeigt, wie eine Finanzierung in Ihrem speziellen Fall aussehen könnte.

Sie erhalten Antwort auf Fragen zu allgemeinen Themen wie auch auf spezielle Probleme.


NOTWENDIGE UNTERLAGEN ZUR FÖRDERUNG

Vom Bauherrn zu erledigen:

  1. Bestätigung der Gemeinde über die Familiengröße und die derzeitigen Wohnverhältnisse.
  2. Nachweis über das im  ...   Jahr erzielte Gesamtbruttoeinkommen (zum Beispiel Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheid, Bescheid über Lohnsteuerjahresausgleich)
  3. Nachweis über das derzeitige monatliche Brutto- und Nettoeinkommen (Abrechnung oder Bestätigung des Arbeitgebers); es sollte ein Monat gewählt werden, in dem kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnet wurde.
  4. Kindergeldnachweis (Fotokopie vom Bankauszug genügt)
  5. Nachweis über Bargeld und Guthaben (es genügt eine Bestätigung von der Bank), LV und Bausparverträge.
  6. Nachweis über die Selbsthilfearbeiten (Eigenleistung) nach beiliegendem Formblatt.
  7. Die Einkommensnachweise werden von allen zum Haushalt gehörenden Personen benötigt. Dies gilt auch bei Renteneinkünften.
  8. Ablichtungen der amtlichen Ausweispapiere eines jeden Antragstellers.

Wir besorgen folgende Unterlagen:

  1. Bestätigung von der Bank über die Zusage von Fremdmitteln.
  2. Zwei Darlehensanträge nach Formblatt StaBau Ia
  3. Baubeschreibung nach Formblatt StaBau IV
  4. Zwei Bauzeichnungen (Ansichtung und Grundriß)
  5. Zwei Wohnflächenberechnungen (Größe in m2)
  6. Zwei Berechnungen umbauter Raum (m3) mit Kostenberechnung
  7. Amtlicher Lageplan Maßstab 1 : 1.000